Wohngebäudeversicherung Testsieger

Lexikon zur Wohngebäudeversicherung

Umfangreiche Infos und Onlinevergleich zum Thema Gebäudeversicherung

Absturz eines Luftfahrzeuges
Sind Schäden aufgrund eines Anpralls oder Absturzes eines bemannten Flugkörpers, seiner Teile oder

seiner Ladung entstanden, so sind diese Schäden in der Wohngebäudeversicherung versichert.

Allmählichkeitsschaden
Manche Wohngebäudeversicherer versichern über Klausel das Risiko der Allmählichkeitsschäden. Dies bedeutet dass Schäden die durch eine allmähliche Einwirkung von z.B. Feuchtigkeit entstehen, wie z.B. Schimmelpilzbildung versichert sind.

Anlagen der Warmwasserversorgung
Alle verbundenen Leitungen und Geräte die zur Warmwasserversorgung dienen fallen unter den Versicherungsschutz, wenn daraus bestimmungswidrig Wasser austritt.

Anpassung der Versicherungssumme
Die meisten Versicherer bieten die Gebäudeversicherung als Gleitende Neuwertversicherung an. Bei der Gleitenden Neuwertversicherung wird die Versicherungssumme der Baupreisentwicklung angepasst und somit ist auch voller Versicherungsschutz gewährleistet.

Antennen
Gebäudebestandteile sind in der Wohngebäudeversicherung versichert, wenn sie sich im oder am Gebäude befinden. Dazu zählen auch Antennen.

Anzeige des Versicherungsfalles
Ein Pflicht des Versicherungsnehmers ist es, einen Schadensfall unverzüglich der Versicherungsgesellschaft zu melden.

 

Aufräumungskosten
Fallen bei oder nach einem versicherten Schaden auch Aufräumungskosten an, so sind diese über die Wohngebäudeversicherung versichert, aber nur für versicherte Sachen.

Ausschlüsse
Schäden durch Krieg oder Kriegsereignisse, Schäden durch innere Unruhen oder Erdbeben, Schäden die man grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeiführt, Schäden durch Überschwemmung sind nicht versichert.

Balkone
Balkone zählen zu den Gebäudebestandteilen und sind somit in der Gebäudeversicherung versichert.

 

Bauartklasse
Wichtig für die Beitragsberechnung ist die Bauartklasse des zu versichernden Wohngebäudes, denn die Bauartklasse ist für die Kalkulation des Feuerrisikos von wichtiger Bedeutung. Die Einstufung der Bauartklasse erfolgt aufgrund der Bauweise der Außenwände, sowie des Daches. Es gibt 5 Bauartklassen.

Baupreisindex
Der Baupreisindex ist für wichtig für die Berechnung der Baukosten eines bestimmten Jahres. Mit dem Baupreisindex ist es möglich die Baukosten eines Neubaus auszurechnen, denn dieser zeigt die Kostenentwicklung seit 1914.

 

Wohngebäudeversicherung vergleichen

Beitragsberechnung
Der Beitrag wird in Promille der Versicherungssumme ausgewiesen. Dieser Beitragssatz x Wert 1914 ergibt den Beitrag 1914 in Mark . Der Beitrag 1914 in Mark x gleitender Neuwertfaktor ergibt dann den Beitrag in EUR. Hierzu kommen dann noch evtl. Zu- oder Abschläge und evtl. Gebühren.

Bestimmungsgemäßer Herd
Bestimmungsgemäße Herden sind z.B. Öfen aller Art, Kamine, Kerzenflammen, etc. Für einen Brandschaden ist die Vorraussetzung dass ein Feuer ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder den bestimmungsgemäßen Herd verlassen hat.

Bestimmungswidriger Wasseraustritt
Tritt Leitungswasser an Stellen aus, die nicht dafür vorgesehen sind, also keine bestimmungsgemäße Verwendung haben, so spricht man von bestimmungswidrigem Wasseraustritt, welcher über die Gebäudeversicherung im Rahmen von Leistungswasserschäden versichert ist.

Bewegungskosten
Zu den versicherten Kosten in der Wohngebäudeversicherung zählen auch die Bewegungskosten.

 

Blitzschlag
Der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen, ist ein Blitzschlag. Resultieren aus einem Blitzschlag Brandschäden, so sind diese über die Wohngebäudeversicherung versichert. Aber nicht nur Brandschäden durch Blitz sondern auch Trümmer – oder Sengschäden sind versichert. Prinzipiell nicht mitversichert, aber über Einschluss einer Klausel zu versichern ist der Überspannungsschaden. Ein Überspannungsschaden ist ein Schaden an elektrischen Geräten, der durch hohe elektrische Energie verursacht worden ist.

Brand
Brand ist ein Feuer, also ein Verbrennungsvorgang mit Lichterscheinung, dass ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft ausbreitet. Versicherungsschutz in der Wohngebäudeversicherung besteht wenn das Brandrisiko eingeschlossen ist.

Einwirkungsschaden
Schäden die durch unmittelbare oder direkte Einwirkung eines versicherten Risikos entstanden sind, nennt man Einwirkungsschaden.

Elementarschäden
Elementarschäden sind in der Gebäudeversicherung nicht versichert. Zu Elementarschäden zählen Schäden durch Hochwasser, Lawinen, Erdbeben, Erdrutsch, etc.. Es gibt aber einige Versicherungsgesellschaften die eine sogenannte Elementarschadenversicherung anbieten.

Explosion
Eine plötzlich verlaufende Kraftäußerung, die auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruht, nennt man Explosion. Explosionen sind im Gegensatz zu Implosionen in der Wohngebäudeversicherung versichert.

Fahrlässig
Schäden die der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt sind nicht versichert. Wenn der Versicherungsnehmer seine Obliegenheiten grob fährlässig oder vorsätzlich verletzt, kann dies zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen.

 

Anlageberatung

Feuer-Rohbauversicherung
Die Feuer-Rohbauversicherung ist für Schäden aus dem Risiko Feuer. Sie wird für Neubauten abgeschlossen, welche noch nicht bezugsfertig sind und versichern somit den Neubau, sowie auf dem Baugrundstück befindliche Bauteile und Baustoffe gegen das Feuerrisiko. Die Versicherungssumme der Feuer-Rohbauversicherung wird dem Wert des Hauses bei Fertigstellung gleichgestellt. Ist das Gebäude dann bezugsfertig wird die Feuer-Rohbauversicherung in eine vollwertige Gebäudeversicherung gewandelt. Bei vielen Gesellschaften ist die Feuer-Rohbauversicherung beitragsfrei, wenn dann die Wohngebäudeversicherung für den Neubau mit einer Laufzeit von 5 Jahren dann abgeschlossen wird. Meistens wird dieses gleich in einem Antrag gemacht und der Versicherungsnehmer muss dann nur noch dem Versicherer den Zeitpunkt des Bezuges des Gebäudes mitteilen.

 

Feuerwehr
Kommt die Feuerwehr aufgrund eines Brandes zum Einsatz, so ist der Einsatz der Feuerwehr, da die Leistung im öffentlichen Interesse liegt, kostenfrei. In der Feuerversicherung der Gebäudeversicherung ist auch schon die Feuerschutzsteuer eingerechnet.

Flugkörper
In der Wohngebäudeversicherung sind auch Schäden, durch Anprall oder Absturz eines bemannten Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung versichert. Nicht versichert sind hingegen Schäden durch unbemannte Flugkörper, diese Schäden kann man aber durch Einschluss einer Klausel auch mitversichern.

Folgeschaden
Die Wohngebäudeversicherung deckt auch die Folgeschäden eines versicherten Schadens ab.

Garagen
Sind Garagen oder Nebengebäude im Versicherungsschein als Gebäude mit aufgeführt, so sind diese auch versichert.

Gebäude
Wichtig für die Gebäudeversicherung ist dass das zu versichernde Gebäude ganz oder überwiegend, d.h. zu mindestens 50% zu Wohnzwecken genutzt wird. Zu den Wohngebäuden zählen Einfamilien-, Zweifamilien-, Mehrfamilienhäuser, Ferienhäuser, Wochenendhäuser.

Gebäudebestandteile
Gebäudebestandteile sind Bestandteile die mit dem Gebäude fest verbunden sind. Dazu zählen Türen, Fenster, Einbaumöbel, Tapeten, etc. Die Gebäudebestandteile sind über die Gebäudeversicherung versichert, es sei denn ein Mieter hat diese auf eigene Kosten eingebracht, dann wären diese über die Hausratversicherung des Mieters versichert.

Gefahrerhöhung
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, neben den Antragsfragen, auch spätere Gefahrerhöhungen dem Versicherer zu melden.

Gemeiner Wert
Der Gemeine Wert ist der erzielbare Verkaufspreis.

Gemeinschaftsantennen
In der Wohngebäudeversicherung sind Gemeinschaftsantennen mitversichert.

Glasversicherung
Bei der Glasversicherung ist das Zerbrechen von Gebäudeverglasung, sowie eine etwaige Notverglasung eingeschlossen. Die Glasversicherung ist ein eigenständiger Vertrag, der in Verbindung mit der Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden kann.

Hagel
Hagelschäden sind in der Gebäudeversicherung mitversichert.

Hochwasser
Hochwasser zählt zu den Elementarschäden und ist somit in der Wohngebäudeversicherung nicht versichert. Es gibt aber einige Versicherungsgesellschaften die eine Elementarschadensversicherung anbieten.

Hotelkosten
Ist aufgrund eines versicherten Schadensfalls das Haus oder die Wohnung nicht bewohnbar, so übernimmt die Wohngebäudeversicherung bis zu einem gewissen Satz Hotel- oder Unterbringungskosten.

Hypothek
Die meisten Kreditinstitute schreiben bei einer Finanzierung eines Hauses oder einer Wohnung die Wohngebäude-Feuerversicherung vor, damit im Schadenfall der Schaden versichert ist und somit den Versicherungsnehmer nicht in finanzielle Probleme treibt.

Keller
Die Kellerräume eines Gebäudes zählen zu den Gebäudeteilen und sind somit mitversichert.

Kurzschluss
Kurzschluss und Überspannungsschäden sind in der Gebäudeversicherung über eine Klausel mitzuversichern. Es ist auch sinnvoll Kurzschluss- und Überspannungsschäden mitzuversichern, da genau diese Schäden oft die Folge von Gewittern sind, wenn sich der Blitz in der Luft entlädt oder in ein Stromkabel einschlägt und somit ein hoher Stromstoß an sämtliche elektrische Geräte kommt. Allerdings ist die Entschädigung für diese Schäden auf meistens 1 % der Versicherungssumme begrenzt, wobei auch diese Entschädigungsgrenze erhöht werden kann.

Lawinen
Lawinen sind Elementarschäden und Schäden durch Lawinen sind in der Wohngebäudeversicherung nicht versichert.

Leitungswasser
Leitungswasserschäden sind im Rahmen der Wohngebäudeversicherung versichert, wenn Leitungswasser bestimmungswidrig austritt. Ebenfalls versichert sind auch Frost und Bruchschäden an den Leitungswasser führenden Installationen, sowie an Zu- und Ableitungsrohren.

Loggien
Loggien sind Gebäudebestandteile und somit auch in der Wohngebäudeversicherung versichert.

Markisen
Markisen zählen zum Gebäudezubehör und sind in der Gebäudeversicherung versichert.

Mietereinbauten
Hat der Mieter Gegenstände in das Haus oder die Wohnung eingebracht, für die er auch die Gefahr trägt, zahlt im Schadensfall die Hausratversicherung des Mieters und nicht die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers.

Mietverlustversicherung
Die sogenannte Mietverlustversicherung ist ein eigenständiger Vertrag, bei diesem werden Mietverluste für vermietete oder selbstgenutzte gewerbliche Räume erstattet, wenn diese aufgrund einer versicherten Gefahr nicht benutzbar sind. Bei der Mietverlustversicherung ist der Versicherungswert die Jahresmiete. Die Mietverlustversicherung zahlt je nach Vereinbarung max. für die Dauer von 12 oder 24 Monaten.

Neuwert
Als Neuwert wird der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles bezeichnet.

Nutzung des Gebäudes
Wichtig für die Einstufung in die Gebäudeversicherung ist die Nutzung des Gebäudes. Deshalb unterscheidet man zwischen einem reinen Wohngebäude, einem Wohngebäude mit max. 50% gewerblicher Nutzung und Wochenend-und Ferienhäusern.

Obliegenheiten
Der Versicherungsnehmer unterliegt vertraglichen und gesetzlichen Pflichten. Diese vertraglichen und gesetzlichen Pflichten nennt man Obliegenheiten. Eine Obliegenheit ist im Schadensfall den Schaden dem Versicherer unverzüglich zu melden und den Schaden nach Möglichkeit abzuwenden oder zu mindern.

Parabolantennen
Parabolantennen sind Gebäudezubehör und somit versichert, wenn sie am oder im versicherten Gebäude angebracht sind.

Planschwasser
Die Wohngebäudeversicherung versichert keine Schäden durch Planschwasser.

Rabatte
Der Versicherer kann dem Versicherungsnehmer Rabatte auf den Beitrag gewähren. Rabatte kann unter anderem für die Laufzeit des Vertrages gewährt werden oder für eine vereinbarte Selbstbeteiligung im Schadensfall.

Reinigungswasser
Schäden durch Reinigungswasser sind in der Wohngebäudeversicherung nicht versichert.

Reparaturkosten
Liegt bei einem versicherten Schaden ein Teilschaden und nicht ein Totalschaden vor, so werden vom Versicherer die Reparaturkosten erstattet. Wichtig ist aber, dass die Reparatur wirtschaftlich ist.

Risikozuschläge
Der Versicherer kann bei Gefahrerhöhungen sogenannte Risikozuschläge zum Beitrag verlangen.

Schadenabwendungskosten
Bei den Schadenabwendungskosten handelt es sich um Kosten für Maßnahmen, die der Versicherte zur Schadensabwendung oder Schadensminderung vornimmt. Die Schadenabwendungskosten sind im Rahmen der versicherten Kosten in der Gebäudeversicherung mitversichert.

Schadenfall
Die Zerstörung, die Beschädigung oder das Abhandenkommen versicherter Sachen des Gebäudes oder Gebäudezubehörs, durch eine versicherte Gefahr bzw. durch ein versichertes Risiko, nennt man Schadensfall.

Schwamm
Schäden durch Schwamm, also Pilzbildung bzw. Pilzbefall sind in der Wohngebäudeversicherung nicht versichert.

Sengschaden
Da Sengschäden nicht den Brandbegriff erfüllen, sind diese Schäden nicht versichert.

Sturm
Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Schäden durch Sturm sind in der Wohngebäudeversicherung versichert, wenn das Risiko vereinbart ist.

Summenermittlungsbogen
Ein Summenermittlungsbogen wird in der Gebäudeversicherung bei Antragsstellung zur Ermittlung der Versicherungssumme 1914 angewandt. Hierbei ist der Gebäudetyp, die Ausstattung des Gebäudes sowie die Wohnfläche, etc. maßgebend.

Tapeten
Zu den versicherten Gebäudebestandteilen zählen auch die Tapeten.

Tariflohnindex
Veränderungen des Tariflohnes im Baugewerbe beeinflussen den Gleitenden Neuwertfaktors. Diese Tariflohnindexveränderungen werden zu 20% berücksichtigt.

Tarifzonen
Für die Gefahrengruppen Leitungswasser sowie Sturm/Hagel gelten je nach Schadenhäufigkeit Tarifzonen. Die Gebiete sind nach Postleitzahlen aufgeteilt. Die Tarifzone 1 stellt das geringere Gefahrenrisiko für die Versichertengemeinschaft dar.

Teppichboden
Sind die Teppichböden oder Bodenbeläge fest mit dem Fußboden verbunden, so zählen diese zum Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung. Aber nur solange sie nicht vom Mieter eingebracht wurden. Ist dies der Fall müsste im Schadensfall die Hausratversicherung des Mieters dafür aufkommen.

Überschwemmung
Überschwemmung zählt zu den Elementarschäden und ist nicht in der Wohngebäudeversicherung versichert. Für diese Schäden müsste eine Elementarschadensversicherung abgeschlossen werden.

Überspannung
Schäden durch Überspannung bzw. Kurzschluss kann man über eine Klausel einschließen.

Unbemannte Flugkörper
Schäden durch Absturz oder Anprall unbemannter Flugkörper sind in der Gebäudeversicherung nicht versichert. Es besteht jedoch die Möglichkeit diese Gefahr über eine Klausel einzuschließen.

Unterversicherung
Man spricht von Unterversicherung wenn die Versicherungssumme im Schadensfall niedriger ist als der Versicherungswert. Im Schadensfall wird eine Unterversicherung im Verhältnis angerechnet.

Unterversicherungsverzicht
Man spricht vom Unterversicherungsverzicht wenn die Versicherungssumme richtig ermittelt wurde und somit der Versicherer auf Abzug wegen Unterversicherung verzichtet.

Veräußerung
Wird ein Gebäude veräußert, so geht die Versicherung auf den Käufer über, sobald dieser im Grundbuch eingetragen ist. Der Käufer hat jedoch die Möglichkeit innerhalb von 4 Wochen nach Grundbucheintragung die bestehende Versicherung zu kündigen.

Verbundene Wohngebäude-Versicherung
Man nennt die Gebäudeversicherung die die Gefahren Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm und Hagel abdeckt, auch verbundenen Wohngebäudeversicherung.

Versicherte Gefahren
Es werden die versicherten Sachen, die durch eine versicherte Gefahr zu Schaden kommen, entschädigt.

Versicherte Kosten
Zu den Versicherten Kosten zählen die Aufräumungs- und Abbruchkosten, die Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten sowie die Bewegungs- und Schutzkosten.

Versicherte Sachen
In der Wohngebäudeversicherung ist das Gebäude, sowie Gebäudebestandteile und Zubehör, das der Instandhaltung oder Nutzung des Gebäudes dient, versichert.

Versicherungsfall
Als Versicherungsfall wird die Zerstörung, die Beschädigung oder das Abhandenkommen versicherter Sachen durch eine versicherte Gefahr am Versicherungsort bezeichnet.

Versicherungssumme
Es wird folgende Formel zur Entschädigung angewandt.
Entschädigung = Versicherungssumme x Schaden / Versicherungswert

VGB
Allgemeine Wohngebäude-Versicherungsbedingungen

Wasserdampf
Wasserdampf wird Wasser gleichgesetzt und somit sind Schäden durch Wasserdampf mitversichert.

Wertminderung
Es wird eine Wertminderung ersetzt, wenn aufgrund eines versicherten Schaden die Wertminderung trotz Reparatur nicht auszugleichen ist.

Zeitwert
Bei der Gebäudeversicherung errechnet sich der Zeitwert aus dem Neuwert abzgl. einer Wertminderung für Abnutzung und Alter.

Zubehör
Außer dem Gebäude ist auch Gebäudezubehör, dass fest am oder im Gebäude angebrecht ist und der Nutzung oder der Instandhaltung dient, mitversichert. Dazu zählen z.B. Briefkästen, Dachziegeln, etc.

Versicherungen für Haus und Hausrat
Sowohl Mieter, als auch Hausbesitzer oder Besitzer einer Eigentumswohnung sollten über eine Hausratversicherung nachdenken. Für einen geringen Jahresbeitrag kann damit der Verlust des Hausrats oder auch Glasbruch und Fahrraddiebstahl abgesichert werden. Hausbesitzer benötigen zusätzlich eine Gebäudeversicherung und ggf. noch weitere Versicherungen in der Bauphase oder bei Vermietung.

 

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